Chancen-Aufenthaltsrecht

Geflüchtete und Migranten, die seit fünf Jahren in Deutschland geduldet sind, erhalten das Recht auf einen 18-monatigen „Chancen-Aufenthalt“. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am 2. Dezember 2022 beschlossen. Das Gesetz ist eine Art Altfallregelung für Geflüchtete, die keinen Schutz zugesprochen bekommen haben, aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden konnten. Darunter sind viele Geflüchtete, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, aber auch Menschen, die schon länger als Geduldete hier leben. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 bereits fünf Jahre in Deutschland lebt, erhält mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit für einen rechtmäßigen Aufenthalt. Voraussetzung für die Gewährung des Chancenaufenthaltsrechts sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Straftäter und Menschen, die ihre Identität verschleiern. Bundesweit können rund 138.000 Menschen von dem neuen Gesetz profitieren. In Ostfildern rechnet man mit etwa 250 Anträgen.

Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Um den Flüchtlingen und den Ehrenamtlichen den Zugang zum neuen Aufenthaltsrecht zu erleichtern, hat Frau Löffler, die Leiterin der Ausländeramts in Ostfildern, eine Checkliste: „Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach Chancenaufenthaltsrecht – Welche Unterlagen benötige ich?“ zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen entworfen. Für die Abgabe der Anträge müssen die Flüchtlinge keinen Termin vor Ort wahrnehmen. Es reicht, wenn die Unterlagen per Email (Auslaenderrecht@Ostfildern.de) oder  per Post zugesandt werden oder in den Briefkasten im Stadthaus oder im Rathaus Nellingen oder Ruit  (mit Beschriftung „Ausländerbehörde“) eingeworfen werden. Die Sachbearbeiterinnen werden den Eingang bestätigen und mitteilen, ob die Unterlagen vollständig sind. Die Bestätigung kann jedoch auch bei im Dezember abgegebenen Anträge bis Ende Januar dauern, da das Ausländeramt auf e-Akte umstellt und dafür alle Papier-Ausländerakten eingescannt werden.

Die Antragsteller werden gebeten, für Rückfragen, die Bestätigung oder am Ende der (hoffentlich positiv ausgefallenen Prüfung) für die Aufforderung einen Termin zur Abgabe der Fingerabdrücke und Zahlung der beantragten Aufenthaltskarte ihre Email und Telefonnummer anzugeben. Manche Unterlagen werden  im Laufe des Verfahrens  im Original vorgezeigt werden müssen (z.B. Pass, biometrisches Foto…); dies teilt das Ausländeramt dann mit.

Zu Beginn des Jahres 2023 wird es auch  neue Buchstabenverteilung der Sachbearbeiterinnen geben. Die aktuelle Buchstabenverteilung ist zu finden auf der Homepage der Stadt Ostfildern unter Zuwanderung und Integration: Ansprechpartner/innen