Bildungsbeihilfen

Bildungsbeihilfen des Freundeskeises Asyl Ostfildern e.V.

Richtlinie des Freundeskreises für die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen und Stipendien

Zielsetzung
Der Freundeskreis Asyl Ostfildern e.V. möchte es anerkannten Flüchtlingen erleichtern, einen Schulabschluss, eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland zu absolvieren. Ziel ist die möglichst rasche – vor allem auch berufliche Integration – der unterstützten Personen in die Gesellschaft. Zu diesem Zweck vergibt der Freundeskreis Asyl auf der Basis von Spenden Bildungsbeihilfen. Die Vergabe von Geldern ist möglich als Ausbildungsbeihilfe für Schüler/innen oder Lehrlinge als Beihilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, als Stipendium für Deutschkurse, für ein Studium sowie für eine Weiterbildung. Voraussetzung für die Gewährung sind die Leistungsbereitschaft und der Integrationswille der zu fördernden Person. In begründeten Einzelfällen könnte auch die Sprachausbildung auf dem Weg zur beruflichen Integration unterstützt werden.

Art der Förderung
Beihilfen werden für zunächst für sechs Monate vergeben. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums stellt der Vorstand auf Antrag des Stipendiaten/der Stipendiatin fest, ob eine weitere Förderung gerechtfertigt ist. Bei sehr guten Leistungen kann eine Ausbildungsbeihilfe für maximal drei Jahre, ein Stipendium für ein Studiums bis zum Masterabschluss für maximal vierJahre vergeben werden. Die weitere Förderfähigkeit wird jährlich anhand der Zeugnisse/Ausbildungsbelege überprüft. Die Höhe der Ausbildungsbeihilfe/des Stipendiums wird in jedem Einzelfall abhängig von der finanziellen Situation der zu fördernden Person und der Höhe der eingegangenen Spendengelder festgelegt.
Die Ausbildungsbeihilfen/Stipendien werden als Zuschuss vergeben. Diese werden zusätzlich zu eventuellen Bafög-Zahlungen gewährt. Ein Anspruch auf die Gewährung besteht nicht, auch wenn die in diesen Richtlinien formulierten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Beihilfe begründet kein Arbeitsverhältnis.

Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind alle anerkannten Flüchtlinge bis zum Alter von 35 Jahren, die vom Freundeskreis Asyl Ostfildern betreut werden und ihren Wohnsitz in Ostfildern haben.

Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden; diese sind an den Vorstand des Freundeskreises Asyl zu richten. Mit einer Antwort kann in der Regel innerhalb von zehn Wochen gerechnet werden. Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen umfassen:
Handschriftlich formulierter Lebenslauf (deutsch oder englisch) mit aktuellem Foto (deutsch oder englisch)
Handgeschriebenes Exposé über die Ausbildungs- oder Studienziele (eine Seite in deutscher oder englischer Sprache)
Falls vorhanden: bisherige Zeugnisse oder Hochschulscheine
Falls vorhanden: Nachweise über Praktika bzw. oder berufliche Tätigkeit
Eine Beurteilung des Integrationsbegleiters/der Integrationsbegleiterin (oder Sozialarbeiter)
Bei eingeschriebenen Studierenden eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Bei Auszubildenden eine Beurteilung des Ausbilders/der Ausbilderin

Vergabe
Über die Förderung entscheidet der Vorstand des Freundeskreises. Über die Förderung wird mit einfacher Mehrheit der Anwesenden entschieden.

Widerruf/Kündigung
Die Bewilligung eines Stipendiums kann widerrufen werden, wenn die geförderte Person den mit ihrer Ausbildung oder ihrem Studium verbundenen Verpflichtungen nicht sorgfältig nachkommt oder entgegen der ursprünglichen Einschätzung keine Integrationsbereitschaft in die hiesige Gesellschaft erkennen lässt.

Fördermitteilung
Die zu fördernden Personen werden schriftlich über eine Zu- oder Absage informiert. Die Fördermittel werden auf ein zu benennendes Konto des Stipendiaten/der Stipendatin überwiesen.

Kontakt: schatzmeister@fkasyl-ostfildern.de