Geflüchtete und Migranten, die seit fünf Jahren in Deutschland geduldet sind, erhalten das Recht auf einen 18-monatigen „Chancen-Aufenthalt“. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am 2. Dezember 2022 beschlossen. Das Gesetz ist eine Art Altfallregelung für Geflüchtete, die keinen Schutz zugesprochen bekommen haben, aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden konnten. Darunter sind viele Geflüchtete, die 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, aber auch Menschen, die schon länger als Geduldete hier leben. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 bereits fünf Jahre in Deutschland lebt, erhält mit dem neuen Gesetz die Möglichkeit für einen rechtmäßigen Aufenthalt. Voraussetzung für die Gewährung des Chancenaufenthaltsrechts sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Straftäter und Menschen, die ihre Identität verschleiern. Bundesweit können rund 138.000 Menschen von dem neuen Gesetz profitieren. In Ostfildern rechnet man mit etwa 250 Anträgen.
Um den Flüchtlingen und den Ehrenamtlichen den Zugang zum neuen Aufenthaltsrecht zu erleichtern, hat Frau Löffler, die Leiterin der Ausländeramts in Ostfildern, eine Checkliste zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen entworfen. Diese und weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Chancenaufenthaltsrecht.