Aus aktuellem Anlass distanziert sich der Freundeskreis Asyl Ostfildern von jeglicher Art von Diskrimierung und Rassismus. Am 14. Februar 2017 war ein dunkelhäutiger Mann, der für seine Frau ein Geschenk zum Valentinstag kaufen wollte, in Ostfildern aus einem Laden gewiesen worden mit dem Hinweis „Go out! Here is not allowed for black people!“.

Dies verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In Artikel 3, Absatz 3 heißt es „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“. Zudem erinnert dieses Vorkommnis in erschreckender Weise an die Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland.

Der Freundeskreis Asyl Ostfildern bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger Ostfilderns, aufmerksam zu sein und Position zu beziehen, wenn Diskrimierungen beobachtet werden. Eine Stadt, in der schon bisher Menschen aus rund 115 Nationen leben und in der in den letzten drei Jahren viele vor Krieg, Verfolgung und Unterdrückung geflüchtete Menschen eine neue Heimat gefunden haben, sollte sich gegen aktiv gegen jede Art von Diskriminierung und Rassismus stellen.

Mehr dazu finden Sie unter http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.dunkelhaeutiger-aus-geschaeft-geworfen-polizeieinsatz-wegen-rassismusvorwurf.914141ea-b343-45be-9406-f238e66094e9.html

Aus aktuellem Anlass hat der Freundeskreis Asyl Ostfildern sich am 5. März 2017 mit folgendem Schreiben (per email übersandt) an das Regierungspräsidium gewandt:

„Wir, der Freundeskreis Asyl Ostfildern,  sind eine von zahlreichen Helferinitiativen in Deutschland, die sich für die Integration geflüchteter Menschen in unser Land einsetzen. Dabei unterstützen wir diese Menschen neben dem Erlernen der Sprache insbesondere bei der Ausbildung und der Integration in den Arbeitsmarkt.

Nun haben wir letzte Woche erfahren, dass genau dies für geflüchtete Menschen im laufenden Asylverfahren erneut erschwert, ja sogar unmöglich gemacht werden soll: Von diesen wird für die Erteilung einer Ausbildungsduldung oder einer Beschäftigungsduldung nun immer häufiger gefordert, dass Pässe vorgelegt werden sollen. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass dies in zahlreichen Ländern, darunter Pakistan, Eritrea oder Afghanistan, gar nicht möglich ist. Die Nichtvorlage der geforderten Papiere würde dann dazu führen, dass die Ausbildungs- oder Arbeitsduldung entzogen würde. Mit allen Folgen für die betroffenen Flüchtlinge und für die Arbeitgeber.

Wir sind sehr besorgt! Sollen Menschen, die auf dem besten Weg sind, sich zu integrieren, aus diesem Prozess herausgerissen werden? Sollen diese jetzt dem sich verschärfenden politischen Klima und dem Bundestagswahlkampf geopfert werden? Aus unserer Sicht wäre das zynisch und politisch äußerst unklug.

Schon im November 2016 hatte der Freundeskreis Asyl Ostfildern in einem Brief an Politiker in Land und Bund unter der Überschrift „Das neue Integrationsgesetz – eine Mogelpackung?“ Rechtssicherheit für geflüchtete Menschen und für Arbeitgeber gefordert. Ich zitiere aus unserem Schreiben:
„Der Freundeskreis Asyl Ostfildern befürchtet, dass Arbeitgeber vor diesem Hintergrund Asylbewerbern keine Stellen mehr anbieten werden. Zudem besteht die große Gefahr, dass Flüchtlinge nun – anstatt die Zeit ihres Asylverfahrens für eine Ausbildung oder Arbeit nutzen zu können – in ihren Unterkünften unbeschäftigt die Zeit totschlagen müssen. Langeweile ist jedoch häufig Auslöser für Aggressionen. Und es führt bei Menschen, die später trotz eines ablehnenden Asylbescheids nicht abgeschoben werden können und mit einer Duldung in Deutschland bleiben, zu einem Leben mit Hartz IV. Außerdem wird auf diese Weise die Gelegenheit versäumt, Menschen, die Deutschland verlassen müssen, eine Ausbildung und erste Berufserfahrung mit auf den Weg zu geben.“

Wir sind uns im Klaren darüber, dass nicht alle Geflüchteten in Deutschland werden bleiben können und werden. Aber: Rückkehrwillige Asylbewerber mit in einer Deutschland absolvierten Ausbildung oder mit Arbeitserfahrung können sich in ihrem Heimatland eine Existenz aufbauen. Ein kostengünstigerer und nachhaltigerer Beitrag für eine pragmatische Entwicklungshilfe ist kaum denkbar.

Wir bitten Sie, diese Argumente zu berücksichtigen. Vielen Dank!“

Die Politik wirbt damit, dass das im August 2016 in Kraft getretene Integrationgesetz die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützt. Ausbildungsduldungen sollen leichter zu erhalten sein. Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben wird Rechtssicherheit versprochen. Leider entspricht die Umsetzung nicht diesen positiven Absichten.

Damit Integration gelingen kann, braucht es die aktive Mitarbeit aller Beteiligten, auch der Exekutive. Leider steht das Handeln von Behörden – diese Erfahrung mussten wir in Ostfildern leider machen – der Integration oft entgegen. So wird aus einer Kann-Bestimmung der Vorlage eines Passes im Zusammenhang mit einer Ausbildungsduldung oder des Bemühens um einen Pass plötzlich eine Muss-Bestimmung. Bereits erteilte Duldungen werden plötzlich entzogen, gelegentlich auch ohne Angabe von Gründen wieder erteilt.

An die Stelle von Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende bzw. Mitarbeiter tritt Unsicherheit:
– Weshalb sollten vor diesem Hintergrund Ausbildungsbetriebe, die dringend Nachwuchs brauchen, Asylbewerber einstellen?
– Warum sollten Ehrenamtliche im Sinne des „Wir schaffen das!“ sich für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen einsetzen?
– Wer übernimmt die Verantwortung für aus Steuergeldern finanzierte Unterstützungsleistungen für Asylbewerber, wenn diese doch ihr eigenes Geld verdienen könnten?
– Wer vereiltelt die Chance für in der Zunkunft rückkehrwillige Asylbewerber, mit einer hier erhaltenen Ausbildung sich in ihrem Heimatland eine Existenz aufzubauen? Ein kostengünstigerer und nachhaltigerer Beitrag für eine pragmatische Entwicklungshilfe ist kaum denkbar.

In einem Schreiben an Legislative in Land und Bund sowie Exekutive hat der Freundeskreis Asyl Ostfildern auf diese Diskrepanz aufmerksam gemacht und die Politik zum Handeln aufgefordert. Die Medien sind einbezogen.

Details dazu finden Sie in dem angehängten Brief. Dazu noch eine Ergänzung: Die in diesem Brief erwähnten zwei Pakistani, deren Asylverfahren aufgrund von Behördenverschulden zeitweise eingestellt war, konnten nun endlich nach einer mehrere Wochen dauernden Bearbeitung und dadurch versäumter Ausbildungszeit am 28.11. ihre Berufsausbildung als Altenpflegehelfer wieder antreten bzw. fortsetzen. Wir hoffen, dass es auf deren Ausbildungsweg keine weiteren Hindernisse geben wird

Der Freundeskreis Asyl Ostfildern hält die Dublin-III-Verordnung für ein Armutszeugnis Europas. Selbst Kanzlerin Merkel hat inzwischen  eingestanden, dass „wir zum Beispiel zu lange gewartet haben, bis wir uns wirklich der Flüchtlingsfrage gestellt haben“.

Unsere Position im Detail: Wie umgehen mit Abschiebungen und Dublin III?